Allgemeine Geschäftsbedingungen der Royal Canin (Schweiz) AG Verkaufs- und Lieferbedingungen
Stand: Januar 2020
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“) der Royal Canin (Schweiz) AG (nachfolgend „ROYAL CANIN®“ genannt). ROYAL CANIN® unterscheidet zwischen den Produktreihen „Veterinary Diet“ und „Vet Care Nutrition“ (nachfolgend „VET-Produkte“ genannt) sowie den übrigen ROYAL CANIN® Produkten (nachfolgend „Standardprodukte“ genannt; zusammen „ROYAL CANIN®-Produkte“ genannt). Sowohl die VET-Produkte als auch die Standardprodukte werden in einem selektiven Vertriebssystem verkauft. Die jeweiligen Anforderungen an die Händler in den zugelassenen Standorten für den Vertrieb von VET-Produkten sowie von Standardprodukten sind im nachfolgenden Abschnitt definiert. Nur diejenigen Händler, welche die Voraussetzungen für Standardprodukte erfüllen, dürfen Standardprodukte verkaufen und nur diejenigen Händler, welche die Voraussetzungen für VET-Produkte erfüllen, dürfen VET-Produkte verkaufen.
Als zugelassener Händler für die Standardprodukte wird jede natürliche oder juristische Person akzeptiert, welche die ihrer Kundenkategorie entsprechenden nachfolgend aufgezählten Voraussetzungen erfüllt:
Züchter | Tierheim- und Auffangstation |
Diensthundeführer | |
Die gesetzlichen Vorgaben der Tierhaltung in der Schweiz werden eingehalten | X | X | X |
Mind. 1 Wurf alle 2 Jahre |
X | ||
Mind. 1 Arbeitshund (Gem. Definition Art. 69 der Tierverordnung) | X | ||
Mind. 10 Boxen/Plätze | X | ||
Geschult durch ROYAL CANIN® über die Produkte und Besonderheiten der Gesundheitsernährung für Hunde und Katzen |
X | X | X |
Verteilung von Welpenpaketen resp. Findeltierpaketen |
X | X |
Hunde- und Katzenzüchter, Tierheime und Auffangstationen, Diensthundeführer, Fachhandel (Zoofachhandel, Hundesalon, Do-it-yourself-Fachgeschäfte, Garten Center)
- Offiziell kommunizierte Öffnungszeiten, mindestens 30 Stunden pro Woche
- Kundenberatung und durch von ROYAL CANIN® über Gesundheitsernährung für Hunde und Katzen geschultes Verkaufspersonal
- Produktepräsentation von mindestens 0.8 Laufmeter ROYAL CANIN® Hunde- und/oder Katzen-Produkten mit mindestens 25 Produkteinheiten auf Verkaufsregalen, an welchen sich die Endkonsumenten bedienen können. Mindest-Jahresumsatz von netto CHF 3‘000.– mit ROYAL CANIN® Hunde- und/oder Katzen-Produkten
Als zugelassener Händler für die VET-Produkte wird jede natürliche oder juristische Person akzeptiert, welche die ihrer Kundenkategorie entsprechenden nachfolgend aufgezählten Voraussetzungen erfüllt:
Tierärzte (mit eigener Praxis, Universitäten)
- Tierärzte, die das Studium der Tiermedizin abgeschlossen haben und im Einklang mit den eidgenössischen Vorschriften über die Erlaubnis verfügen, als Tierärztin bzw. Tierarzt zu praktizieren.
- Die Praxis muss über die nötigen logistischen Möglichkeiten zur ordnungsgemässen Lagerung von Futtermitteln verfügen.
- Die Bonität muss gewährleistet sein. Tierärzte sowie deren tiermedizinische Fachangestellte sind – um die hohen Qualitätskriterien von ROYAL CANIN® zu erfüllen – verpflichtet, sich über die Besonderheiten und Eigenschaften der Produkte informieren zu lassen oder die zu den Produkten angebotenen Schulungskurse von ROYAL CANIN® zu besuchen.
Für den Eigenbedarf ist lediglich die Vorlage der Approbationsurkunde bzw. der Bescheinigung über das Studium der Tiermedizin notwendig.
Apotheker (mit eigener Apotheke)
- Apotheker, die das Pharmaziestudium abgeschlossen haben und im Einklang mit den eidgenössischen Vorschriften über die Erlaubnis verfügen, als Apothekerin, als Apotheker zu praktizieren.
- Die Apotheke muss über die nötigen logistischen Möglichkeiten zur ordnungsgemässen Lagerung von Futtermitteln verfügen.
- Die Bonität muss gewährleistet sein.
- Apotheker sind – um die hohen Qualitätskriterien von ROYAL CANIN® zu erfüllen – verpflichtet, sich über die Besonderheiten und Eigenschaften der Produkte informieren zu lassen oder die zu den Produkten angebotenen Schulungskurse von ROYAL CANIN® zu besuchen.
„VET-Produkte wurden speziell für die Anwendung durch Tierärzte und Apotheker entwickelt. Durch ihre Zusammensetzung tragen sie dazu bei, spezifische Bedürfnisse abzudecken. Um insbesondere die Indikation für deren Einsatz, die Verabreichungsdauer sowie die Rationierung einschätzen zu können, sind Kenntnisse über die Produktzusammensetzung sowie fachspezifische Kenntnisse erforderlich. Aus diesem Grund werden VET-Produkte ausschliesslich über Tierärzte und Apotheker verkauft.“
Damit die Qualitätsstandards beim Online-Handel sichergestellt werden können, ist der Online-Handel mit VET-Produkten durch zugelassene Tierärzte und Apotheker nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von ROYAL CANIN® erlaubt und erfordert den Abschluss einer separaten Vereinbarung mit ROYAL CANIN®.
Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von ROYAL CANIN® erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Den AGB entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit abbedungen. Mit der ersten Bestellung gelten die AGB als akzeptiert. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird im Internet publiziert, eine schriftliche Ausgabe kann bei ROYAL CANIN® bezogen werden.
1.2. Angebote von ROYAL CANIN® sind freibleibend. Angaben und Äusserungen über Produkteeigenschaften, welcher Art auch immer, in Preislisten, Prospekten, Broschüren, Produktebeschreibungen und anderen Drucksachen oder öffentlichen Mitteilungen geben nur eine annähernde Beschreibung wieder und stellen lediglich unverbindliche Angaben über Durchschnittswerte dar.
1.3. Ein Auftrag wird für ROYAL CANIN® erst mit der Lieferung verbindlich; Stillschweigen gilt nicht als Annahme eines Auftrages
2.2. Die Preise für die durch den Kunden zu bestellenden Produkte („Einkaufspreise“) werden aufgrund der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste von ROYAL CANIN® bestimmt. Die aktuellen Preislisten sind im jeweiligen Loginbereich einsehbar.
2.3. Sämtliche Preisangaben in der Preisliste oder in sonstigen Angeboten an den Kunden sind jeweils Nettopreise exklusive des gesetzlichen, aktuell festgelegten Mehrwertsteuersatzes.
2.4. Der Kunde bestimmt die Verkaufspreise und Bedingungen, zu denen er die Vertragsprodukte an Endverbraucher verkauft, vollkommen frei und nach eigenem Ermessen. Von ROYAL CANIN® empfohlene Wiederverkaufspreise sind unverbindlich (UVP).
2.5. Der Kunde haftet solidarisch für Forderungen von ROYAL CANIN® gegenüber einem dritten Abnehmer, wenn der Kunde ROYAL CANIN® ersucht hat, direkt an den dritten Abnehmer zu liefern und Rechnung zu stellen.
3.2. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
3.3. ROYAL CANIN® bietet die Möglichkeit, mit Lastschriftverfahren (LSV) resp. Debit Direct (DD) innerhalb von 1 Tag mit 3 % Skonto auf den Nettobetrag zuzüglich MWST zu bezahlen. Wenn LSV resp. DD nicht funktioniert, behält sich ROYAL CANIN® das Recht vor, den Betrag via Rechnung oder Vorauskasse einzufordern.
3.4. Im Falle des Verzugs des Kunden behält sich ROYAL CANIN® das Recht vor, auch ohne vorgängige Mahnung einen Verzugszins von 5 % per annum sowie für jede Mahnung Mahnspesen von CHF 20.– zu verrechnen und die Forderung an ein Inkassobüro weiterzuleiten. Die daraus resultierenden Zusatzkosten werden dem Kunden weiterverrechnet
4.2. Zugelassene Händler sind im Verkauf von ROYAL CANIN®-Produkten an Endkunden frei. Lieferungen von Standardprodukten sind an andere für Standardprodukte zugelassene Händler und Lieferungen von VET-Produkten sind an andere für VET-Produkte zugelassene Händler unbeschränkt und grenzüberschreitend zulässig. Nicht erlaubt sind Lieferungen an für das jeweilige Produkt nicht zugelassene Händler.
4.3. Nutzen und Gefahr, insbesondere die Transportgefahr, gehen mit der Aufgabe der bestellten Ware zum Versand auf den Kunden über.
4.4. ROYAL CANIN® ist zur Lieferung von Teilmengen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
4.5. Palettenlieferung ist bei Normalware nur möglich auf Euro-Paletten (800x1200mm). Diese sind bei Anlieferung unverzüglich Zug um Zug gegen Paletten in gleicher Qualität zu tauschen. Es werden ausschliesslich tauschfähige Paletten in gleicher Qualität akzeptiert. Soweit ROYAL CANIN® mit einem Palettenlogistikdienstleister zusammenarbeitet, erfolgt ein unverzüglicher Palettentausch bei Anlieferung. Der Kunde ist in diesem Fall bei Anlieferung von Ware auf Paletten verpflichtet, dem Frachtführer einen Palettenschein auszustellen, auf dem Anzahl und Qualität der angelieferten Paletten vermerkt sind. Die Anzahl der auf dem Palettenschein vermerkten Paletten in der vermerkten Qualität muss dem Palettenlogistikdienstleister durch den Kunden wieder zur Verfügung gestellt werden. 4.6. Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, bei begründeten Zweifeln an der zukünftigen Zahlungsfähigkeit oder –bereitschaft des Kunden sowie bei Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens über den Kunden oder eines Gesuchs um Nachlassstundung ist ROYAL CANIN® ungeachtet weiter gehender Ansprüche während dieser Zeit berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern, ohne dass dem Kunden hieraus irgendwelche Rechte erwachsen.
4.7. Bei Verzug von ROYAL CANIN® steht dem Kunden erst nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich angekündigten, angemessenen Nachfrist ein Rücktrittsrecht zu. Die Ausübung des Rücktrittsrechts hat schriftlich zu erfolgen. Höhere Gewalt sowie sonstige nicht von ROYAL CANIN® zu vertretende Ereignisse, die die Lieferung in unvorhersehbarer Weise unmöglich machen, erschweren oder behindern, berechtigen ROYAL CANIN®, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder nach Wahl die Lieferung bis zu Beseitigung des Hindernisses zu verschieben. Bei lediglich kurzfristigen Störungen ist der Rücktritt durch ROYAL CANIN® ausgeschlossen. Behinderungen sind insbesondere behördliche Massnahmen, Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen sowie Störungen der Rohstoff- und Energieversorgung, der Zulieferungen oder des Transportwesens. Sämtliche weiteren gesetzlichen Rechtsbehelfe und allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
5.2. Der Kunde ermächtig ROYAL CANIN®, falls notwendig, den Eigentumsvorbehalt ohne weitere Mitwirkung des Kunden im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Sofern die Mitwirkung des Kunden, insbesondere die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung oder dergleichen, für die Eintragung des Eigentumsvorbehalts erforderlich sein sollte, verpflichtet sich der Kunde, diese auf erste Aufforderung von ROYAL CANIN® zu gewähren.
6.2. Allfällige Mängel hat der Kunde innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware beim Kundendienst von ROYAL CANIN® Customer Service, Baarermattstrasse 6, 6340 Baar oder [email protected] schriftlich zu melden. Rücksendungen von Waren mit Materialmängeln werden nur in Originalverpackung akzeptiert. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten von ROYAL CANIN®. Rücksendungen von Fehlbestellung gehen zu Lasten des Kunden.
6.3. Im Übrigen ist die Gewährleistung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
7.2. Soweit die Haftung von ROYAL CANIN® ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftbarkeit der Organe und Hilfspersonen von ROYAL CANIN®.
7.3. Die Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz bleibt unberührt
8.2. ROYAL CANIN® ist berechtigt, Daten des Kunden für die Zwecke der Durchführung der Geschäftsbeziehungen zu bearbeiten und an Dritte im In- und Ausland zu übermitteln.
8.3. Tritt ROYAL CANIN® bei der Abwicklung von Bestellungen in Vorleistung, so willigt der Kunde ein, dass ROYAL CANIN® gegebenenfalls zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen Bonitätsauskünfte einholt, sofern die schutzwürdigen Interessen des Kunden nicht überwiegen. Für die Einholung der Bonitätsauskunft ist ROYAL CANIN® zu Bekanntgabe des Namens und des Geburtsdatums sowie der Anschrift des Kunden befugt. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über seine bei uns gespeicherten Daten verlangen.
10.2. Der Vertrag zwischen ROYAL CANIN und dem Kunden untersteht dem materiellen Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regeln.
10.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von ROYAL CANIN®.